Amtgericht Weimar, Urteil vom 11. Januar 2021, Aktenzeichen 6 OWi – 523 Js 202518/20 Urteil
Die Schreckenszenarien, die im Frühjahr die Entscheidung über den Lockdown maßgeblich beeinflussten,… beruhten auch auf falschen Annahmen zur Letalität des Virus (sog. infection fatality rate = IFR) und zur Frage einer bereits vorhandenen bzw. fehlenden Grundimmunität gegen das Virus in der Bevölkerung.. .. Die Letalität beträgt nach einer Metastudie des Medizinwissenschaftlers und Statistikers John Ioannidis, eines der meistzitierten Wissenschaftler weltweit, die im Oktober in einem Bulletin der WHO veröffentlicht wurde, im Median 0,27%, korrigiert 0,23 % und liegt damit nicht höher als bei mittelschweren Influenzaepidemien (www.who.int/bulletin/online_first/BLT.20.265892.pdf).
Die korrekte Schlussfolgerung des Richters: Es gab keine „unvertretbaren Schutzlücken“, die zum Rückgriff auf Generalklauseln berechtigt hätten. Aber dabei bleibt er nicht stehen. Mit diesen Maßnahmen wären die in Artikel 1, Absatz 1 des Grundgesetzes als „unantastbar garantierte Menschenwürde verletzt“. …
AG-Weimar